Deklaration von Bologna
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Mit der Deklaration von Bologna, welche von 40 europäischen
Staaten unterzeichnet wurde, wurden einschneidende Massnahmen
zur europaweiten Angleichung der Hochschulen beschlossen. Der
Hauptfokus liegt dabei auf dem berufsqualifizierenden Abschluss
(Employability) und der damit verbundenen Vermittlung, respektive
Aneignung von klar kommunizierten Kompetenzen, sowie der
gewünschten Förderung der Mobilität der Studenten während des
Studiums im europäischen Raum, welche bisher durch den hohen
Grad der strukturellen und thematischen Differenzierung erschwert
wurde.
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Als transparenz- und messbarkeitsfördernde Massnahme soll
das ECTS Leistungspunkte-System (European Credit Transfer System)
durchgesetzt werden, um die Vergleichbarkeit der studentischen
Leistungen zu gewährleisten und somit Möglichkeiten zum
Austausch unter den Hochschulen zu fördern. Zudem sollen, im
Zuge der Angleichung, strukturelle Änderungen im Studienaufbau
stattfinden, welche das Studium neu in zwei Phasen gliedern: Das
sechs Semester dauernde Bachelor-Studium und ein anschliessendes
(optionales) drei bis vier Semester dauerndes Master-Studium,
welche beide zur beruflichen Reife auf verschiedenen Stufen führen.
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Durch die Einführung von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen
sind die künftigen Studenten freier in der Gestaltung ihres
individuellen Studiums und können ihre eigenen Interessen besser
auf das Studium abbilden und sich somit selbst Schwerpunkte setzen.
Die Module selbst setzen sich aus mehreren Kursen (Lektionen)
zusammen, welche verschiedene Aspekte wie Theorie, Technologie
oder Gestaltung abdecken, und zusammen einen Kompetenz-
Schwerpunkt bilden, welcher dem Studenten vermittelt werden
soll.
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Die Durchführung der Deklaration von Bologna für die Bachelor-
Studiengänge wird an den zürcher Fachhochschulen im Oktober
2005 erstmals stattfinden, mit dem Ziel, bis 2010 die strukturellen
Veränderungen und damit die Bologna-Konformität in den einzelnen
Studiengängen abgeschlossen zu haben.
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Durch die Umstellungen und Restrukturierungen der bisherigen
Studiengänge sind primär die Koordinationsstellen der Fachbereiche
und Hochschulen gefordert und benötigen neue Werkzeuge, um
die veränderten Sachverhalte unter neuen Gesichtspunkten wie
Kompetenz und Transparenz abzubilden und verwalten zu können.
Sekundär werden Eingriffsmöglichkeiten für die Studenten gefragt
sein, welche nach den neuen Richtlinien ihr Studium individuell
gestalten und vom veränderten Informationsangebot profitieren
möchten. Als tertiärer Aspekt werden wirtschaftliche Interessen
von grösserer Bedeutung werden, vorallem hinsichtlich einer klaren
Formulierung von Berufsanforderungen und einer Auszeichnung
der gesammelten Kompetenzen der Studenten, respektive der
vermittelnden Kompetenzen eines Studiengangs.
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